Giebt es regeln zum Schutz gehbehinderter–Brandschutz Treppenhaus
- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -
88. Eintrag von am 12.11.2017 - Anzahl gelesen : 42
Giebt es regeln zum Schutz gehbehinderter–Brandschutz Treppenhaus
0 ihr, bei mir auf der Arbeit haben wir eine zweigeschossige Halle ich bin noch überwiegend unten weil dort ein Arbeitsplatz für uns gehbehinderte mit Möglichkeiten zum sitzen eingerichttet wurde. Mein Platz ist in der näher zum Ausgang und zu den Toiletten. Ich habe zwei Knie Tep‘s ,im linken Knie ist die Beugung eingeschränkt deshalb bin ich sehr unsicher beim Treppensteigen besonders beim runtergehen. Zuhause gehe ich überwiegend rückwärts runter. Nun hat es in einem unserer Werke in einem anderen Standort gebrannt, die Halle stand sofort in Flammen die Mitarbeiter konnten sich noch retten es ging aber alles sehr schnell. Kann bei uns genauso passieren. Mein Gedanke oder auch Angst ist jetzt wenn ich oben arbeiten würde und es brennen würde müsste ich erst alle Kollegen im Treppenhaus vorbei lassen und als letztes runtergehen!? Die würden mich sonst wegschubsen. Ich wäre auf jedenfall eine Gefährdung für mich und die anderen.Das Treppenhaus ist nicht sehr breit aber lang. Da wir jetzt Artikel vom anderen Werk bekommen die nun bei uns laufen sollen und unsere Chefs alles umplanen müssen kann es gut sein das ich nun auch oben arbeiten muss. Je nachdem was wo stationiert wird. Meine Frage ist habe ich da irgendwelche Rechte. Kann ich meinem Chef sagen das ich Angst habe oben zu arbeiten. Soll ich ihn darauf aufmerksam machen. Ich weiss das ich das eigentlich ansprechen müsste nur ist mein Arbeitgeber nicht gut auf uns Behinderte zusprechen und unser Behinderten Vertreter setzt sich auch nicht für uns ein. Unser pausenraum befindet sich auch ganz oben deshalb mache ich auch bei jedem Wetter draussen Pause. Ich dachte das ihr mir hier etwas dazu sagen könnt bevor ich es auf der Arbeit anspreche. Danke
3. Antwort
von am 27.02.2019
Liebe A.,
Du kannst Dich auch an das Integrationsamt wenden. Auf alle Fälle mit der Schwerbehindertenvertretung das Problem thematisieren. Du darfst durch die Schwerbehinderung keinesfalls im Betrieb benachteiligt werden, und der Arbeitgeber muss Dir laut Gesetz (SGB IX) einen leidensgerechten Arbeitsplatz einrichten.
Viel Erfolg und D.
2. Antwort
von am 13.11.2017
Danke B. Ich werde etwas Mut sammeln und es dann ansprechen.
1. Antwort
von am 13.11.2017
A., auch wenn dein Arbeitgeber nicht gut auf Behinderte zu sprechen ist obliegen ihm Pflichten im Rahmen der Fürsorge. Ihr habt doch sicher in der Firma einen Betriebsschutzbeauftragten, den könntest du ansprechen. Nach meinem Wissen müssen regelmässig Betriebsbegehungen im Rahmen der Brandverhütung durchgeführt werden wobei unter anderem die Flucht und Rettungswege geprüft werden. Was den Einsatz der Schwerbehindertenvertretung in eurer Firma angeht würde ich die Person ansprechen. Solltest du nicht weiter kommen stell eine schriftliche Anfrage sowohl an den Chef als auch an die Schwerbehindertenvertung. LG B.
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